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Dipl.-Ing. Renate HohenbergerIngenieur- und Bausachverständigenbüro
Von der Industrie- und Handelskammer Chemnitz öffentlich bestellte und vereidigte |
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Öffentliche Bestellung und Vereidigung Die Öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten Behörden oder der Öffentlichkeit, der freien Wirtschaft und Einzelpersonen, besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind. Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen wie Beratung, Überwachung, Prüfung, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeit. Die Tätigkeit des öffentlich bestellten Sachverständigen ist nicht auf den Bezirk der bestellenden Kammer beschränkt. Durch seinen Eid ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gebunden, seine Sachverständigenaufgabe jederzeit verantwortungsvoll zu erfüllen und seine Gutachten unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten. Er muss grundsätzlich jedermann als Sachverständiger zur Verfügung stehen, er hat objektiv und neutral zu sein und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Bezeichnung „öffentlich bestellter Sachverständiger“ und verwechslungsfähige Bezeichnungen sind nach Strafgesetzbuch strafrechtlich geschützt. Die bloße Bezeichnung „Sachverständiger“ kann dagegen frei verwendet werden, solange nicht gegen die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen wird. Eine öffentliche Bestellung in Sachsen erfolgt durch die drei Industrie- und Handelskammern (IHK), die drei Handwerkskammern (HWK) sowie die Ingenieurkammer Sachsen und die Architektenkammer Sachsen auf dem Gebiet des Bauwesens. Öffentlich bestellte Sachverständige besitzen im Vergleich mit anderen Sachverständigen dieser Spezialdisziplin eine durch die genannten Institutionen festgestellte besondere Qualifikation.
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