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Dipl.-Ing. Renate Hohenberger

Ingenieur- und Bausachverständigenbüro

Von der Industrie- und Handelskammer Chemnitz öffentlich bestellte und vereidigte
„Sachverständige für die „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ und
von der Ingenieurkammer Sachsen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für
„Schäden an Gebäuden“.

 

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Die Öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten Behörden oder der Öffentlichkeit, der
freien Wirtschaft und Einzelpersonen, besonders sachkundige und persönlich geeignete
Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.
Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere
Sachverständigenleistungen wie Beratung, Überwachung, Prüfung, Erteilung von
Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeit.
Die Tätigkeit des öffentlich bestellten Sachverständigen ist nicht auf den Bezirk der
bestellenden Kammer beschränkt.
Durch seinen Eid ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gebunden, seine
Sachverständigenaufgabe jederzeit verantwortungsvoll zu erfüllen und seine Gutachten
unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten.
Er muss grundsätzlich jedermann als Sachverständiger zur Verfügung stehen, er hat objektiv
und neutral zu sein und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Bezeichnung „öffentlich
bestellter Sachverständiger“ und verwechslungsfähige Bezeichnungen sind nach
Strafgesetzbuch strafrechtlich geschützt. Die bloße Bezeichnung „Sachverständiger“ kann
dagegen frei verwendet werden, solange nicht gegen die Bestimmungen des Gesetzes
gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen wird.
Eine öffentliche Bestellung in Sachsen erfolgt durch die drei Industrie- und Handelskammern (IHK),
die drei Handwerkskammern (HWK) sowie die Ingenieurkammer Sachsen und die Architektenkammer Sachsen
auf dem Gebiet des Bauwesens. Öffentlich bestellte Sachverständige besitzen im Vergleich
mit anderen Sachverständigen dieser Spezialdisziplin eine durch die genannten Institutionen
festgestellte besondere Qualifikation.